In unserer Datenschutzberatung beantworten wir ausführlich alle Ihre Fragen.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter im verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten.
Als externe Datenschutzbeauftragte (externe bDSB) bieten wir Rundumbetreuung für Ihr Unternehmen.
Wir führen ein Datenschutz Audit für Sie durch oder unterstützen Sie dabei, das Datenschutz-Gütesiegel für Ihre Produkte oder Verfahren zu erlangen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
Die Regulatorien in Ihrer Branche und in Ihrem Unternehmen werden immer umfangreicher.
Um nicht in Haftungsfallen zu laufen, sollten Sie sich Unterstützung bei der gesetzeskonformen Umsetzung holen!
Wir beraten Sie in den Bereichen Compliance und IT-Compliance.
Interne Revision ist unabdingbar für Ihre effiziente und zukunftsorientierte Unternehmensführung. Als wesentlicher Teil des übergeordneten Steuerungs- und Überwachungssystems bewertet sie systematisch die Geschäftsprozesse und hilft bei ihrer Verbesserung. Damit schafft sie einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und unterstützt Sie in der Erreichung Ihrer Ziele.
Als unabhängige und objektive externe Berater
Weitere Informationen hierüber auch auf der Seite Revision.
Die Begriffe “Wirtschaftskriminalität” oder “Korruption” werden in den Medien immer häufiger mit deutschen Firmen in Verbindung gebracht.
Wir meinen, das ist nicht notwendig! Mit einfachen Mitteln, wie z. B. der Erweiterung Ihres “Internen Kontrollsystems (IKS)”, ist es möglich, präventiv tätig zu werden.
Informieren Sie sich zum Thema Fraud Management.
Verpflichtete gemäß Geldwäschegesetz (GwG) zu denen u. a. auch Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentaktiengesellschaften, Rechtsanwälte, aber auch Autohäuser, etc. gehören sind gem. § 9 GwG verpflichtet Interne Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um nicht zur Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
Vor dem Hintergrund, dass es in 2011 zu mehreren gesetzlichen Veränderungen bzgl. Ausgestalltung der Präventiv-Maßnahmen gekommen ist, bieten wir Ihnen von der Beratung, über die Umsetzung bis hin zur vollständigen Funktionsübernahme qualifizierte Unterstützung an.
Weitere Informationen zu unserem Dienstleistungsspektrum Geldwäscheprävention finden Sie hier.
Betrügerische Handlungen verursachen in Deutschlands Wirtschaft und Finanzgewerbe beträchtliche Schäden. Gemäß dem neuen § 25c KWG müssen Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagen- und Investmentaktiengesellschaften diesbezüglich Sicherungssysteme schaffen und dokumentieren.
Im Institut sind deshalb die Aufgaben der Funktion des Geldwäschebeauftragten und der für die Verhinderung der "sonstigen strafbaren Handlungen" zuständigen Stelle organisatorisch und unter einem einheitlichen Risikomanagement zusammenzufassen.
Wir bieten hier Unterstützung von der Beratung, über die Umsetzung bis hin zur vollständigen Funktionsübernahme.
Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen zum § 25c KWG finden Sie hier.
Unser Team, bestehend aus Informatikern, Juristen, Revisioren, anerkannten Sachverständigen und Unternehmensberatern, die spezialisiert auf oben aufgeführte Themen sind, freut sich, Sie kompetent und lösungsorientiert in Deutschland und Österreich unterstützen zu dürfen.
Informieren Sie sich über unser Dienstleistungsangebot. Von der Beratung, über Projektunterstützungen und Schulungen bis hin zu Auslagerungen unterstützen wir Sie umfassend!
Sehen Sie sich unser Angebot Compliance für Finanzdienstleister an.
Thomas Gutte
Geschäftsführer
Unter den Eichen 5, Haus i
65195 Wiesbaden
Fon: 0611 - 204 74 29
Fax: 0611 - 204 74 34
thomas.gutte@cdc-ug.de