GDD-Institut für
Datenschutzbeauftragte: Checkliste zur Beurteilung der eigenen Kenntnisse einer in privatwirtschaftlichen Institutionen tätigen Datenschutzbeauftragten
(PDF, 83kB)

Der wichtigste Punkt bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen ist die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für Datenschutzfragen.
Deswegen hat der Gesetzgeber in § 4g BDSG vorgeschrieben, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte regelmäßig Schulungen für alle Mitarbeiter durchzuführen hat, die Kontakt mit personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen natürlichen Personen haben.
Damit für Sie ein wirklicher Mehrwert entsteht, sollten Sie diesen wichtigen und grundlegenden Bereich Ihrer Datenschutzorganisation in qualifizierte Hände legen! Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen entwickeln wir ein Schulungskonzept für Sie, das exakt die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter berücksichtigt. Qualifizierte Berater unseres Hauses führen die Schulungen durch. Unser Angebot umfasst u. a. :
Die Schulungen dauern jeweils etwa 2 bis 4 Stunden. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Es belegt, dass Sie als Unternehmen dem gesetzlichen Auftrag nach Schulung Ihrer Mitarbeiter nachgekommen sind. Schulungen für weitere Unternehmensbereiche oder zu speziellen Themen bieten wir Ihnen auf Anfrage gern an. Wünschen Sie ein konkretes Angebot? Dazu benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
Wir erhalten immer wieder Anfragen zu Schulungen für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Dazu verweisen wir auf das Schulungsangebot der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) und dem DATAKONTEXT Verlag. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz Beauftragter
Thomas Gutte
Geschäftsführer
Unter den Eichen 5, Haus i
65195 Wiesbaden
Fon: 0611 - 204 74 29
Fax: 0611 - 204 74 34
thomas.gutte@cdc-ug.de