GDD-Institut für
Datenschutzbeauftragte: Checkliste zur Beurteilung der eigenen Kenntnisse einer in privatwirtschaftlichen Institutionen tätigen Datenschutzbeauftragten
(PDF, 83kB)
Diese und alle weiteren Fragen, die sich in Ihrem Unternehmen zum Thema Datenschutz stellen, beantworten wir Ihnen im Rahmen unserer kompetenten Beratung.
Sie erfolgt selbstverständlich inklusive Haftungsübernahme auf Richtigkeit!
Ein Datenschutzkonzept stellt in einer zusammenfassenden Dokumentation alle datenschutzrechtlichen Aspekte Ihres Unternehmens dar. So beschreibt das Konzept unter anderem, welche gesetzlichen Grundlagen Sie beim Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.
In einem Verfahrensverzeichnis, das in diesem Rahmen erstellt werden muss, hält es fest, wie in Ihrem Unternehmen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, so dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Des Weiteren stellt es den Schutzbedarf Ihrer Daten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten fest.
Jedes Unternehmen sollte ein Datenschutzkonzept erstellen. Dieses umfassende und wichtige Dokument kann als Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen genutzt werden. CDC erstellt das Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen im Rahmen eines Projektauftrages.
Weitere Informationen zum Thema Verfahrensverzeichnis & Datenschutz Audit
Thomas Gutte
Geschäftsführer
Unter den Eichen 5, Haus i
65195 Wiesbaden
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