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Beratungshaftung

Mit Beginn der Anlageberatung kam auch das Thema der Beratungshaftung auf.
Im Rahmen der MiFID-Umsetzung und diverser Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes der letzten Jahre, hat das Thema aber eine neue Wertigkeit bekommen. Schlagzeilen wie:

“Bundesgerichtshof entscheidet über Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen.” (Pressemitteilung BGH vom 13.05.2009)

“Bundesgerichtshof entscheidet über Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern.”(Pressemitteilung BGH vom 14.07.2009)

“Hoffnung für Anleger - Mehrere Entscheidungen zu verdeckten Provisionen und Lehman-Papieren haben die Rechte geschädigter Anleger gestärkt.” (Focus Money - Online vom 07.07.2009)

“Online-Broderfirmen haften für riskante Anlagen - Der Bundesgerichtshof stärkt Anlegern den Rücken.” (Financial Times Deutschland vom 10.03.2010)


Aber auch die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.04.2010 AZ.: III ZR 196/09 - mal inhaltlich in die andere Richtung befeuern die Diskussion wie es in den nächsten Jahren weitergeht.
Hierzu schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 06.05.2010:
“Bundesgerichtshof rudert zurück - Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Banken und anderen Anbietern von Geldanlagen deutlich verschärft: In vielen Fällen müssen Rückvergütungen (“Kickbacks”) demnach unaufgefordert offengelegt werden. Nun deutet sich eine vorsichtige Korrektur an. Freie Anlageberater sind von der Haftung für verschwiegene Vergütungen ausgenommen.”

Der Gesetzgeber hat im § 34 WpHG mittlerweile geregelt, dass jedes Anlagegespräch mit Privatkunden schriftlich dokumentiert werden muss.
Für weitere Details stehen wir Ihnen gerne in persönlichen Gesprächen kompetent zur Verfügung

Thomas Gutte
Geschäftsführer
Unter den Eichen 5, Haus i
65195 Wiesbaden

Fon: 0611 - 204 74 29
Fax: 0611 - 204 74 34
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