Regulierung von Hedgefonds kommt

Die künftige EU-Regulierung von Hedgefonds und Beteiligungsgesellschaften (Private Equity) ist verabschiedet. Der EU-Ministerrat hat die “AIFM”-Richtlinie am Freitag endgültig beschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen die AIFM-Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, also bis zum Juni des Jahres 2013.

Wenn Sie konkret wissen möchten, was diese Richtlinie regelt empfehlen wir folgenden Link:

http://www.aifm.de/startseite.html

Wenn Sie Beratung oder Unterstützung bzgl. des Handlungsbedarfes in Ihrem Unternehmen benötigen, dann wenden Sie sich an uns. Wir analysieren gerne für Sie Ihren Anpassungsbedarf und erarbeiten konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Auch bieten wir für Ihre Mitarbeiter Schulungen an.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Thomas Gutte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gutte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Eichen 5 – Haus i -
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611 – 204 74 29
FAX: 0611 – 204 74 34
E-Mail: thomas.gutte@cdc-ug.de
WEB: http://www.cdc-ug.de

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Das Thema Datenschutz gewinnt an Bedeutung

Glaubt man einer aktuellen Studie von PwC so gewinnt das Thema Datenschutz in deutschen Großunternehmen an Bedeutung.

Dagegen sprechen aber folgende Aussagen, die ebenfalls in der o. g. Studie ermittelt worden sind:

  • Datenschutzberichte stoßen auf geringes Interesse
  • Die Ressourcen des Datenschutzbeauftragten sind weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr
  • Über die Hälfte der betrieblichen Datenschutzbeauftragten denken, dass ihnen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
  • Jeder fünfte Datenschutzbeauftragte wird zu spät in neue Verfahren eingebunden
  • Jeder vierte Datenschutzbeauftragte wird bei schwerwiegenden Vorfällen nicht zeitnah informiert

Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus? Wo stehen Sie?  Entspricht Ihre eigene Wahrnehmung der tatsächlichen betrieblichen Realität. Wird Ihr Unternehmen überhaupt noch den gesetzlichen Erfordernissen gerecht? Wissen Sie überhaupt, was die gesetzlichen Anforderungen sind? Besteht Handlungsbedarf?

Dieses sind Fragen, die sich Führungskräfte auf Grund derartiger Ergebnisse stellen müssen. Datenschutz kann nur gewährleistet werden, wenn kontinuierlich das Datenschutzmanagement, die IT-Security und vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Unternehmen voran getrieben werden.

Helfen kann ein Datenschutz-Audit. Bei diesem Datenschutz-Audit erhalten Sie in kürzester Zeit eine vollumfängliche Ist-Aufnahme und konkrete Handlungsempfehlungen. Informieren Sie sich am besten noch heute über die Möglichkeiten eines Datenschutz-Audits.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gutte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
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Sind Sie mit Ihrem Unternehmens-Webauftritt rechtssicher aufgestellt?

Websites zu erstellen oder erstellen zu lassen ist heute recht unkompliziert. Je nach Budget werden Webauftritte von den Firmen eigens über Website-Baukastensysteme, von Providern oder durch professionelle Hilfe von Webdesignern gegen Entgelt erstellt. Eine Website muss etwas hermachen. Der Content (Inhalt) soll schnell von den Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo, Bing, etc. gefunden werden. Des Weiteren bieten Social Media-Plattformen wie z. B. XING, FACEBOOK, Add-Public, etc. fast unendlich viele Möglichkeiten Artikel über das eigene Dienstleistungsangebot zu veröffentlichen und Werbung für die eigene Website und somit für die Firma in das Netz zu stellen.

Eine lukrative Möglichkeit für PR und Marketing, die sich keiner entgehen lassen will.

Wenn es da nicht auch immer noch Themen geben würde, wie Abmahnungen, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, etc. . Haben Sie noch den Überblick über das Thema Rechtssicherheit im Internet?

Was müssen wir bezüglich IT-Compliance beachten?

Eine objektive Analyse der mit dem Einsatz von Informationstechnologien, wie z. B. auch der firmeneigene Webauftritt, zusammenhängenden Risiken ist zwingend Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensorganisation und fördert somit eine positive Geschäftsentwicklung (gem. Losing Ground – 2009 TMT Global Security Survey von Deloitte – siehe auch Hauschka – Corporate Compliance, Verlag C.H.Beck).

Beginnen wir mit dem ersten Schritt bei der Implementierung einer Website – der Domain-Anmeldung. Was gibt es an dieser Stelle zu beachten?

Im Wesentlichen ist es die Namensfindung und die Wahl der Top Level Domaine. Nun aber der Reihe nach.

Top Level Domain

Für deutsche Unternehmen wird es naheliegend sein, hier .DE zu wählen. Auch .NET und .COM sind favorisiert und bringen noch keine besonderen rechtlichen Probleme mit sich.

Wie sieht es mit .AG oder .EU aus?

.AG steht nicht für Aktiengesellschaft sondern für den Inselstaat Antigua (nahe Puerto Rico). Es besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit Ihre Domain beim dortigen Network Information Center anzumelden, aber täuschen Sie den Besuchern Ihrer Website damit nicht eine Internationalität vor, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist? Hat Ihre Firma überhaupt die Rechtsform AG? Wenn diese Frage von Ihnen mit „Nein“ beantwortet werden muss, sind Sie zumindest dazu verpflichtet auf Ihrer Einstiegsseite Ihrer Website – für jeden gut erkennbar – darauf hinzuweisen, dass Ihre Firma keine Aktiengesellschaft ist. Deutsche Gerichte haben hierüber bereits befunden. Sie können sich dieser Hinweispflicht nicht entziehen.

Bei .EU besteht die Einschränkung, dass nur Inhaber gleichlautender registrierter Marken oder öffentliche Einrichtungen diese Top Level Domain benutzen dürfen! Falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass eine auf Ihrem Antrag hin von Ihrem Provider eingerichtete entsprechende Domain wieder aus dem Internet entfernt werden muss. Und ggfs. Dritte Ihnen gegenüber zivilrechtliche Haftungsansprüche erheben.

.COM stellt zunächst kein Problem dar. Aber sofern Sie Ihre Seite auch in englischer Sprache anbieten, haben Sie wieder das Problem, dass Sie hier eine Internationalität vortäuschen, die evtl. nicht gegeben ist und Ihnen aufgrund der international anerkannten Marktortregel Probleme einbringen kann.

Zum Beispiel bieten Sie ein Produkt für Ihre Region an. Da Sie aber .COM als Top Level Domain benutzen und zudem Ihre Website auch in englischer Fassung abrufbar ist, kommt ein amerikanischer Staatsbürger auf Sie zu und möchte von Ihnen das Produkt per Postzusendung beziehen, welches er durch Vorkasse bezahlt. Sie senden ihm das Produkt zu. Das Produkt wird möglicherweise auf dem Weg beschädigt und aufgrund der Marktortregel, falls er sich mit Ihnen bzgl. des Schadens nicht einig wird, wendet er sich zur Klärung an ein amerikanisches Gericht.Ihr Hinweis, dass der Gerichtsort doch bei Ihnen vor Ort ist, würde nicht anerkannt werden.

Namensvergabe der Domain

Sie müssen stets darauf achten, dass die verwendeten Namen nicht bereits durch Dritte geschützt sind. Hierzu bietet es sich stets vor der Anmeldung an, eine Markenrecherche im Internet vorzunehmen. Auch Titelschutzregister sollten im Vorfeld befragt werden.

Denn merke: Bei der Registrierung von Domainen muss stets darauf geachtet werden, ob die zu beantragende Domain nicht die Rechte Dritter verletzt.

Und Sie sollten auch wissen, dass die Registrierung zwar ganz einfach im Regelfall von Ihrem Provider vorgenommen wird, dieser aber keine Kontollpflichten besitzt, ob bei der Namensfindung gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen wird. Das einzige was der Provider prüft, ob dieser Domain-Name bereits vergeben ist.

Im Rahmen einer kostenfreien Veranstaltung über das World Wide Web, Social-Media-Plattformen und Weblogs gehe ich detailliert auf rechtliche Themen im Internet ein. Wenn Sie Interesse haben, diesen Vortrag zu besuchen, dann merken Sie sich den 15.04.2011 um 16:00 Uhr vor.

Im Dorint Hotel Wiesbaden, Auguste-Viktoria-Straße 15, 65185 Wiesbaden werden Sie zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht sowie zum Telemediengesetz und den Datenschutzrechten weitere Informationen erhalten. Bitte melden Sie sich bei mir im Voraus an, damit für eine ausreichende Bestuhlung und Getränke gesorgt werden kann.

Thomas Gutte

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Rechtssicherheit im Web 2.0 – Worauf Unternehmer achten müssen

Ich lade Sie recht herzlich zu dem Infoabend für Unternehmer mit dem Thema “WEB2.null” ein.

Wann: Heute (16.02.2011), 19:00 Uhr
Wo: Gronauer Wirtshaus, Hauptstraße 20, 51465 Bergisch Gladbach

Mein Thema wird sein: “Rechtssicherheit im Web 2.0 – Worauf Unternehmer achten müssen.”

Bis heute Abend.

Ihr

Thomas Gutte
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IT-Sicherheitsmanagement einfach umsetzen

Täglich werden Berichte über Verstöße gegen die IT-Sicherheit von Unternehmen in den Medien veröffentlicht. Sei es, dass Kundendatensätze an Dritte gelangen konnten und die
Öffentlichkeit natürlich berechtigt, mehr Datenschutz fordert. Oder, dass Server aufgrund fehleranfälliger Hard- oder Software ausfallen und somit Daten für immer verloren sind. Von dem in naher Zukunft bevorstehenden Cyber-War, der schon heute weitverbreiteten Wirtschaftsspionage von Unternehmens-Know-How, sowie vielfältiger anderer Betrugsversuche aufgrund versuchter oder erfolgreich durchgeführter Datenmanipulation wollen viele deutsche Unternehmer nichts hören. Es trifft ja in der Regel immer die Anderen. Aber wer sind die Anderen?

Studien aus diesem Bereich belegen, dass auch kleine und mittelständische deutsche Unternehmen von den oben genannten Vorgängen immer häufiger betroffen sind. Die Prävention gegen derartige Vorfälle wird erschreckenderweise bei vielen deutschen Unternehmen streng vernachlässigt. Dabei sind gerade in der heutigen Informationsgesellschaft vorbeugende Maßnahmen für viele Unternehmen nahezu existentiell. Fällt die IT nur einen halben Tag aus, kann es bei vielen Unternehmen schon zu merkbaren Einschnitten in der jeweiligen Quartalsberechnung führen. Zwei Tage Ausfall können für kleine und mittelständische Unternehmen „das Aus“ bedeuten, denn die Haftungsansprüche aus den vertraglichen Verpflichtungen mit den Kunden sind nicht zu unterschätzen!

Woran liegt es nun, dass so viele Unternehmen ein derartiges Risiko zu tragen bereit sind? An Unwissenheit? An fehlenden finanziellen Mitteln? An Ignoranz?

Ein entscheidender Grund hierfür wird sein, dass für Entscheidungsträger in den Unternehmen die IT-Sicherheit ein „Buch mit sieben Siegeln“ ist. Die IT-Security-Branche benutzt derartig viele Begrifflichkeiten und “angeblich” verschiedene Lösungsansätze, dass es den Nicht-Spezialisten in diesem Bereich “ganz anders” wird. Da hört man von Entscheidungsträgern häufig das Argument: “Bei uns ist noch nichts passiert und wir werden schon darauf achten, dass es so bleibt.” Auf die Nachfrage: “Wie kommen Sie denn darauf, dass tatsächlich nichts passiert ist?” können die Befragten, dann aber meistens keine in sich stimmigen Antworten mehr geben.

Wie kann nun “die Kuh vom Eis” geholt werden? Eigentlich ganz einfach!

Am Anfang einer Betrachtung von Prozessen steht in der Wirtschaft stets die Bestandsaufnahme/Ist-Aufnahme und danach kommt ebenso die Sollaufnahme. Wie das Soll auszusehen hat, ist mittlerweile hinlänglich definiert. Welche Verfahren bei der Betrachtung verwendet werden spielt für den Auftragnehmer meistens keine Rolle; er erwartet einfach verständliche Auswertungen und anschließend ebenso leicht verständliche Handlungsempfehlungen, um ein etwa bestehendes Delta zu schließen.

Dabei gehört selbstverständlich auch der Aufbau eines leicht zu verstehenden IT-Compliance-Managements zu den notwendigen Handlungsempfehlungen. Andernfalls würden schon nach kürzester Zeit wieder neue – wenn auch für den Kunden nicht unbedingt merkbare – Deltas produziert.

Für weitergehende Informationen sowie für Unterstützungsangebote – wie z. B. Durchführung eines Audits zur Bestandsaufnahme – wenden Sie bitte an uns.

Thomas Gutte
Geschäftsführer
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Entwurf der Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV) liegt vor

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2010/43/EU und enthält Bestimmungen zu Organisations-, Interessenkonflikt- und Verhaltensregeln, die Kapitalgesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften bei der kollektiven Portfolioverwaltung zu beachten haben. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 02/2011; WA 41 – Wp 2169 – 2011/0001) bis zum 10.02.2011 an die BaFin gesendet werden.

Die neuen Regelungen sind weitestgehend an die Organisations-, Interessenkonflikt- und Verhaltensregelungen der Richtlinie 2004/39/EG und der Richtlinie 2006/73/EG angelehnt, die Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen zu beachten haben. Mit der Anpassung soll ein einheitlicher Standard in der gesamten Finanzdienstleistungsbranche erreicht werden.

Weitere Informationen können Sie über uns erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gutte
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Überarbeitung der MaComp steht bevor

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BaFin plant das Rundschreiben 4/2010 (WA) – die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenz-pflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zu überarbeiten. Hierzu hat die BaFin mit Schreiben vom 28.01.2011 ein entsprechendes Konsultationspapier veröffentlicht. Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens WA 31-Wp 2002-2009/0010 und dem Betreff “Stellungnahme im Rahmen der Kosultation 03/2001″ bis zum 31.03.2011 an das BaFin gesendet werden.

Die wesentlichste Veränderung ist die Aufnahme des Moduls zum Thema Beratungsprotokoll, bestehend aus Ausführungen zum Anwendungsbereich von § 34 Abs. 2a WpHG sowie zu den inhaltlichen Anforderungen an Beratungsprotokolle.

Weitere Informationen können Sie auch über uns erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gutte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
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Sicherheitsstudie 2010 zeigt Handlungsbedarf im IT-Sicherheits- und Datenschutzbereich auf

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Informationssicherheit <KES> sind die Umfrageergebnisse der o. g. von Microsoft und <KES> durchgeführten Studie veröffentlicht worden.

Die Umfrageergebnisse belegen, dass sich das Sicherheitsbewusstsein in den einzelnen Unternehmen zwar erhöht hat, gleichzeitig wurde aber der gebotene Grad bzgl. der Sensibilität dieses Themas immer noch nicht erreicht.

Hierzu einige ausgewählte Beispiele aus der Studie:

  • Die IT-Sicherheit scheitert am Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter (59 %) oder des TOP-Managements (47 %)
  • 41 % sind der Meinung, dass es an verfügbaren und kompetenten Mitarbeitern fehlt
  • regelmäßige Schulungen der Datenschutzbeauftragten finden nur bei 45 % der befragten Unternehmen statt.

Aufgrund dieser Feststellungen besteht also immer noch erheblicher Handlungsbedarf gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen. Dieses Ergebnis ist nicht wirklich überraschend, allerdings doch nicht verständlich. Zumal Abhilfe recht einfach geschaffen werden kann.

Wir, CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt), bieten hier schnelle und effektive Abhilfe an. Unser Personal ist qualifiziert, langjährig erfahren und nimmt an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil.

  • Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten – wir haben ihn
  • Sie wünschen preiswerte Schulungsangebote, die auf Ihre Unternehmens-Spezifika abgestimmt sind – wir kommen zu Ihnen und führen diese Schulungen durch
  • Sie sind an einem qualifizierten Audit Ihrer IT-Sicherheitsvorkehrungen interessiert – wir führen das Audit für Sie durch und bei einem guten Ergebnis besteht noch die Möglichkeit im Anschluss eine TÜV-Zertifizierung für Ihr Rechenzentrum, Ihr Sicherheits- oder Datenschutzmanagement zu veranlassen
  • Sie wünschen einfach nur eine qualifizierte und verbindliche Beratung, wie Ihre IT-Landschaft sicherer wird – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen.

Viele Grüße aus Wiesbaden

Thomas Gutte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
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Tel.: 0611 – 204 74 29
FAX: 0611 – 204 74 34
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Zur Studie kommen Sie unter folgenden Link: http://www.kes.info/aktuell/akheft/index.html

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Neulich im Büro oder anderswo

Kennen Sie die folgenden Beispiele auch?

  • Ein Geschäftspartner, ein externer Prüfer, etc. kommt mit einem USB-Stick zu Ihnen und bittet Sie eine Datei auszudrucken. Wie verhalten Sie sich?
  • Der Abgabetermin eines wichtigen Projektes rückt nahe, sie haben aber auch noch private, ebenso dringende Verpflichtungen. Kein Problem, dann arbeiten Sie eben am Wochenende zuhause weiter. Dazu benötigen Sie ja nur drei Dateien daheim und mit der heutigen Technik ist das ja alles kein Problem mehr – der Chef wird schon nichts dagegen haben. Wie verhalten Sie sich?
  • So eine Bahnfahrt Berlin/München ist doch schön, auf dem Weg zum Kunden kann man ja prima noch einiges erledigen. Wozu gibt es Notebooks und Handys. Wie verhalten Sie sich?
  • Nach einem Kundentermin – auf dem Weg zu Ihrer Dienststelle zurück – kommen Sie direkt an einer Einkaufspassage vorbei. Da war doch noch was. Ihre Frau / Ihr Mann hat Sie gebeten für abends noch etwas zu besorgen. Wie verhalten Sie sich?

Oben aufgeführte Beispiele kommen in der heutigen Arbeitswelt so oder so ähnlich tagtäglich vor. Wir haben in der Dienstleistungsgesellschaft mit der knapp bemessenen Zeit effektiv umzugehen. Die technischen Gegebenheiten bieten uns an fast jedem Ort zu jeder Zeit die Möglichkeiten, Dinge zu erledigen. Dabei vertrauen wir immer häufiger darauf, dass alles gut geht. Sprich, dass auch tatsächlich die technischen Sicherheitsvorkehrungen z. B. Virenprogramme u. ä. stets funktionieren, Dritte in der Öffentlichkeit sich nicht für uns und unsere eingesetzte Technik interessieren (z. B. beim Telefonieren in der Bahn, auf dem Flughafen, etc.) und dass wir selber nicht aus Versehen mal das Notebook irgendwo in der Öffentlichkeit liegen lassen. Realität ist aber und das belegen auch Versicherungsstatistiken: Es kommen viel zu viel eingesetzte Geräte mit teilweise höchst vertraulichen Inhalten jeden Tag abhanden. Gerade bei mobilen Endgeräten wird auch nicht ständig das neueste Update der Sicherheitssoftware eingesetzt und das kennen wir leider auch selber, Informationen von Mitbewerbern, die uns z. B. häufig auf Flughäfen von telefonierenden Mitpassagieren angeboten werden, sind doch äußerst interessant.

Tatsache ist, dass die hausinterne IT-Abteilung zwar bei der Erstkonfiguration von Geräten wie Notebooks einiges an technischen Sicherheitsvorkehrungen treffen kann, aber wenn danach kein sensibler Umgang mit den eingesetzten Geräten und somit auch mit den darauf befindlichen Daten stattfindet, ist es schnell passiert und der Datenschutz-Megagau hat auch in Ihrem Unternehmen stattgefunden.

Stellen Sie sich bitte jetzt doch einmal folgende Fragen:

  • Wer ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei uns?
  • Wann wurde ich das letzte Mal bzgl. Datenschutz geschult?
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen (wie z. B. Verschlüsselung, Virenprogramme u. a.) sind firmenseitig auf meinem Firmennotebook installiert?
  • Ist die eingesetzte Sicherheitssoftware auf dem neuesten Stand – wurden tatsächlich alle notwendigen Updates durchgeführt?
  • Wo finde ich denn eigentlich die notwendigen Sicherheitshinweise / Arbeitsanweisungen bei uns in der Firma?

Konnten Sie alle Fragen zu Ihrer eigenen Zufriedenheit und der Zufriedenheit des Sicherheitsmanagements beantworten?

Wenn ja – Gratulation!

Wenn nein, dann bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen zu Ihrer Unterstützung an:

Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Thomas Gutte
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Anlegerschutzgesetz verzögert sich etwas

Nach Informationen der Financial Times Deutschland wird der Deutsche Bundestag nicht am 21. Januar 2011, sondern frühestens am 11. Februar  2011 über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnSFuG) abstimmen. Der Beschluss im Bundesrat könnte somit Mitte März folgen. Damit wird das Gesetz wohl deutlich später in Kraft treten als ursprünglich geplant.

Diese Nachricht ist besonders für den Fondsvertrieb positiv. Denn die Branche ist aufgrund der vielen Gesetzesänderungen in die Zwickmühle geraten. Wie sollen Kunden beim Vertrieb von Investmentfonds in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des AnSFuGs und des novellierten Investmentgesetzes am 01. Juli 2011 informiert werden? Nach den alten Regelungen des Investmentgesetzes (somit aber nicht AnSFuG-konform), nach den neuen Forderungen des AnSFuGs (aber noch nicht Investmentgesetzkonform) oder schon nach den Regelungen des novellierten Investmentgesetzes (auch AnSFuG-konform)? Da aber gerade bei Investmentfonds häufig eine europäische Projektleitung bzgl. der Umsetzung eingesetzt wurde, stellt ein Vorziehen in Deutschland für die deutschen “Töchter” der Branchenvertreter ein großes Problem dar.

Jede Verzögerung hin zu dem Inkrafttreten zum 01. Juli 2011 kann somit nur positiv bewertet werden.

Informationen bzgl. der Änderungen können Sie unter

http://www.cdc-ug.de/seiten/compliance-finanzdienstleister.html

ersehen.

Thomas Gutte
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