Websites zu erstellen oder erstellen zu lassen ist heute recht unkompliziert. Je nach Budget werden Webauftritte von den Firmen eigens über Website-Baukastensysteme, von Providern oder durch professionelle Hilfe von Webdesignern gegen Entgelt erstellt. Eine Website muss etwas hermachen. Der Content (Inhalt) soll schnell von den Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo, Bing, etc. gefunden werden. Des Weiteren bieten Social Media-Plattformen wie z. B. XING, FACEBOOK, Add-Public, etc. fast unendlich viele Möglichkeiten Artikel über das eigene Dienstleistungsangebot zu veröffentlichen und Werbung für die eigene Website und somit für die Firma in das Netz zu stellen.
Eine lukrative Möglichkeit für PR und Marketing, die sich keiner entgehen lassen will.
Wenn es da nicht auch immer noch Themen geben würde, wie Abmahnungen, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, etc. . Haben Sie noch den Überblick über das Thema Rechtssicherheit im Internet?
Was müssen wir bezüglich IT-Compliance beachten?
Eine objektive Analyse der mit dem Einsatz von Informationstechnologien, wie z. B. auch der firmeneigene Webauftritt, zusammenhängenden Risiken ist zwingend Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensorganisation und fördert somit eine positive Geschäftsentwicklung (gem. Losing Ground – 2009 TMT Global Security Survey von Deloitte – siehe auch Hauschka – Corporate Compliance, Verlag C.H.Beck).
Beginnen wir mit dem ersten Schritt bei der Implementierung einer Website – der Domain-Anmeldung. Was gibt es an dieser Stelle zu beachten?
Im Wesentlichen ist es die Namensfindung und die Wahl der Top Level Domaine. Nun aber der Reihe nach.
Top Level Domain
Für deutsche Unternehmen wird es naheliegend sein, hier .DE zu wählen. Auch .NET und .COM sind favorisiert und bringen noch keine besonderen rechtlichen Probleme mit sich.
Wie sieht es mit .AG oder .EU aus?
.AG steht nicht für Aktiengesellschaft sondern für den Inselstaat Antigua (nahe Puerto Rico). Es besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit Ihre Domain beim dortigen Network Information Center anzumelden, aber täuschen Sie den Besuchern Ihrer Website damit nicht eine Internationalität vor, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist? Hat Ihre Firma überhaupt die Rechtsform AG? Wenn diese Frage von Ihnen mit „Nein“ beantwortet werden muss, sind Sie zumindest dazu verpflichtet auf Ihrer Einstiegsseite Ihrer Website – für jeden gut erkennbar – darauf hinzuweisen, dass Ihre Firma keine Aktiengesellschaft ist. Deutsche Gerichte haben hierüber bereits befunden. Sie können sich dieser Hinweispflicht nicht entziehen.
Bei .EU besteht die Einschränkung, dass nur Inhaber gleichlautender registrierter Marken oder öffentliche Einrichtungen diese Top Level Domain benutzen dürfen! Falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass eine auf Ihrem Antrag hin von Ihrem Provider eingerichtete entsprechende Domain wieder aus dem Internet entfernt werden muss. Und ggfs. Dritte Ihnen gegenüber zivilrechtliche Haftungsansprüche erheben.
.COM stellt zunächst kein Problem dar. Aber sofern Sie Ihre Seite auch in englischer Sprache anbieten, haben Sie wieder das Problem, dass Sie hier eine Internationalität vortäuschen, die evtl. nicht gegeben ist und Ihnen aufgrund der international anerkannten Marktortregel Probleme einbringen kann.
Zum Beispiel bieten Sie ein Produkt für Ihre Region an. Da Sie aber .COM als Top Level Domain benutzen und zudem Ihre Website auch in englischer Fassung abrufbar ist, kommt ein amerikanischer Staatsbürger auf Sie zu und möchte von Ihnen das Produkt per Postzusendung beziehen, welches er durch Vorkasse bezahlt. Sie senden ihm das Produkt zu. Das Produkt wird möglicherweise auf dem Weg beschädigt und aufgrund der Marktortregel, falls er sich mit Ihnen bzgl. des Schadens nicht einig wird, wendet er sich zur Klärung an ein amerikanisches Gericht.Ihr Hinweis, dass der Gerichtsort doch bei Ihnen vor Ort ist, würde nicht anerkannt werden.
Namensvergabe der Domain
Sie müssen stets darauf achten, dass die verwendeten Namen nicht bereits durch Dritte geschützt sind. Hierzu bietet es sich stets vor der Anmeldung an, eine Markenrecherche im Internet vorzunehmen. Auch Titelschutzregister sollten im Vorfeld befragt werden.
Denn merke: Bei der Registrierung von Domainen muss stets darauf geachtet werden, ob die zu beantragende Domain nicht die Rechte Dritter verletzt.
Und Sie sollten auch wissen, dass die Registrierung zwar ganz einfach im Regelfall von Ihrem Provider vorgenommen wird, dieser aber keine Kontollpflichten besitzt, ob bei der Namensfindung gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen wird. Das einzige was der Provider prüft, ob dieser Domain-Name bereits vergeben ist.
Im Rahmen einer kostenfreien Veranstaltung über das World Wide Web, Social-Media-Plattformen und Weblogs gehe ich detailliert auf rechtliche Themen im Internet ein. Wenn Sie Interesse haben, diesen Vortrag zu besuchen, dann merken Sie sich den 15.04.2011 um 16:00 Uhr vor.
Im Dorint Hotel Wiesbaden, Auguste-Viktoria-Straße 15, 65185 Wiesbaden werden Sie zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht sowie zum Telemediengesetz und den Datenschutzrechten weitere Informationen erhalten. Bitte melden Sie sich bei mir im Voraus an, damit für eine ausreichende Bestuhlung und Getränke gesorgt werden kann.
Thomas Gutte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
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