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Schlagwort-Archive: § 25c KWG
Aufbau und Funktion der Gefährdungsanalyse nach § 25c KWG
Am 08.03.2011 wurden die Änderungen des § 25c KWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zu den wesentlichen Änderungen des am 09.03.2011 in Kraft getretenen §25c KWG gehört u.a. die Schaffung der “Zentralen Stelle”, die sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie den “Sonstigen strafbaren Handlungen” koordinieren und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgen soll. Zu ihren Aufgaben bzw. denen des Geldwäschebeauftragten gehört, wie aus § 25c Abs. 1 KWG hervorgeht, auch die Schaffung und Fortentwicklung einer schriftlich zu fixierenden, institutsspezifischen Gefährdungsanalyse. Leitlinien zur Anfertigung einer solchen Gefährdungsanalyse als Dreh- und Angelpunkt aller Präventions-und Sicherungsmaßnahmen eines Finanzinstitutes wurden bereits in Rundschreiben 8/2005 der … Ganzen Artikel lesen
Veröffentlicht unter Geldwäsche/Fraud
Verschlagwortet mit BaFin, Fraudmanagement, Gefährdungsanalyse, Geldwäsche/Fraud, Geldwäscheprävention, Rundschreiben 8/2005, § 25c KWG
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Datenschutz bei der Umsetzung des §25c KWG
Die Umsetzung des §25c KWG stellt für die Finanzdienstleistungsunternehmen derzeit eine Herausforderung dar. Vor allem, im Hinblick auf die Definition der strafbaren Handlungen von denen das einzelne Institut betroffen sein kann.
Betrachtet man nun auch noch das in diesem Paragraphen geforderte EDV-gestütze Monitoring, muss hier dringend auf Einhaltung des Datenschutzes hingewiesen werden.
Die Monitoring-Pflicht ist Bestandteil des §25c KWG und dient zur Abwehr von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen. Um dies zu gewährleisten, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Datenschutz muss jedoch stets gewährleistet sein.
Hierbei entsteht für die mit der Umsetzung des § 25c KWG-Verpflichteten … Ganzen Artikel lesen
Veröffentlicht unter News Compliance, News Fraud
Verschlagwortet mit Compliance, Finanzdienstleister, Fraud, § 25c KWG
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Der Compliance-Circle FFM trifft sich am 01.09.2011 um 19:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich Sie auf folgende interessante Veranstaltung des Compliance-Circles Frankfurt aufmerksam machen.
Eingehend wird Herr R. Inderwies, Geldwäschebeauftragter der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau einen kurzen Vortrag über den neuen § 25c KWG halten. Im Anschluss können die Teilnehmer in der entspannten Atmosphäre des Restaurants Apfelwein Klaus in der Kaiserhofstraße 18 – 20 in 60313 Frankfurt (Anfahrtsbeschreibung: http://www.apfelweinklaus.de/index.php/de/anfahrt) alle offenen Compliancefragen, die Ihnen wichtig sind, diskutieren.
Es ist jeder herzlich eingeladen, der sich mit den Themengebieten Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention dienstlich auseinander setzen darf.
Seien Sie bitte so freundlich und melden sich im Vorfeld per E-Mail an … Ganzen Artikel lesen
Veröffentlicht unter News Compliance, News Fraud
Verschlagwortet mit Betrugsprävention, Compliance, Compliance Circle FFM, Geldwäscheprävention, § 25c KWG
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